Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Autovermietung Ju-Rentals
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge, die zwischen Ju-Rentals (nachfolgend "Vermieter") und dem Mieter abgeschlossen werden.
2. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Mietgegenstand
1. Der Vermieter stellt dem Mieter einen Gebrauchtwagen zur Verfügung.
2. Das Fahrzeug kann eine relativ hohe Laufleistung und ggf. deutliche Gebrauchsspuren haben ist jedoch technisch einwandfrei, regelmäßig gewartet und jährlich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO geprüft.
§ 3 Vertragsabschluss und Mietdauer
1. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter das Fahrzeug übernimmt und den Mietvertrag unterschreibt.
2. Die Mietdauer wird im Vertrag festgelegt. Wird keine Ende des Mietzeitraumes festgelegt verlängert sich die Laufzeit um den jeweils festgelegten Zeitraum automatisch.
3. Dabei gelten folgende Kündigungsfristen:
Mietzeitraum eine Woche: 2 Werktage zum Ende der Laufzeit.
Mietzeitraum einen Monat oder mehr: 5 Werktage zum Ende der Laufzeit.
§ 4 Mietpreis und Zahlung
1. Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste oder der im Vertrag vereinbarten Summe.
2. Der Mietpreis ist bei Fahrzeugübergabe in bar, mit EC/ Kreditkarte oder per Überweisung im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Zusätzliche Kosten (z. B. für Kraftstoff, Schäden oder Reinigungsgebühren) werden separat berechnet.
§ 5 Fahrzeugübernahme und -rückgabe
1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme auf Mängel zu überprüfen und diese dem Vermieter mitzuteilen. Spätere Reklamationen über offensichtliche Mängel sind ausgeschlossen.
2. Das Fahrzeug ist bei Rückgabe in einem Zustand zurückzugeben, der der Mietdauer und dem normalen Gebrauch entspricht.
3. Das Fahrzeug wird voll getankt übergeben und muss voll getankt wieder abgegeben werden. Wird das Fahrzeug nicht betankt fällt eine Servicegebühr von 20 Euro zzgl. Kraftstoffkosten an.
§ 6 Plichten des Mieters
1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Fahrzeug entstehen, soweit diese nicht durch normale Abnutzung oder technische Defekte bedingt sind.
2. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter eine Adressänderung bzw. einen Umzug mitzuteilen.
3. Der Mieter haftet für Verkehrsverstöße und Bußgelder, die während der Mietdauer entstehen.
4. Der Mieter hat das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und alle geltenden Verkehrsregeln einzuhalten.
5. Der Mieter hat den Vermieter sofort über Schäden oder technische Defekte zu informieren.
6. Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet.
§ 7 Pflichten des Vermieters
1. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
2. Eine Haftung für technische Defekte, die durch das Alter oder die Laufleistung des Fahrzeugs bedingt sind, ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
3. Der Vermieter gibt keine persönliche Daten an Dritte weiter. Es denn eine Ordnungsbehörde verlangt danach um den Verursacher von Verwarnungen, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten festzustellen.
§ 8 Versicherungsschutz
1. Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert bei der LVM Versicherung.
2. Diese Versicherung haftet mit 100 Mio. € pauschal / 15 Mio. € pro Pers. / Umweltschaden-
Vers.: 5 Mio€ je Schadenereignis, max. 10 Mio € pro Jahr.
Für Kosten die darüber hinaus gehen haftet der Mieter.
3. Für Schäden am Mietfahrzeug haftet der Mieter bis zur Höhe des Fahrzeugwertes zum Zeitpunkt vor Eintritt des Schadens, maximal jedoch 2000 Euro.
4. Das Fahrzeug verfügt über einen Schutzbrief bei der LVM Versicherung. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls wird auf Anforderung Hilfe organisiert und es werden die Kosten zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder fürs Abschleppen bis zu 200 Euro und unbegrenzte Bergungskosten übernommen. Im Handschuhfach des Fahrzeuges liegt ein Flyer mit allen Schutzbriefleistungen, Bedingungen und wichtigen Telefonnummern. Ggf. ist durch den Mieter eine Vorauszahlung zu leisten. Für die Rückzahlung haftet der Vermieter nicht.
5. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung und zum Schutzbrief sind unter ww.lvm.de nachlesbar.
§ 9 Kündigung und Rücktritt
1. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag bei groben Verstößen des Mieters (z. B. Alkohol am Steuer, Missachtung der AGB) fristlos zu kündigen und das Fahrzeug ohne das Wissen oder Einwilligung des Mieters abzuholen.
2. Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten, muss jedoch ggf. eine Stornierungsgebühr zahlen, wenn dies nicht mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgt.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dülmen.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.